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Kantonale Richtplanung

Der Richtplan ist das zentrale Führungsinstrument des Kantons zur Steuerung der räumlichen Entwicklung. Der Kanton definiert damit seine mittel- bis langfristigen Planungsabsichten, seinen Handlungsspielraum und stimmt diese mit den Vorhaben des Bundes sowie der Gemeinden und der Nachbarkantone ab. Die Richtplanung des Kantons ist behördenverbindlich und hat von Gesetzes wegen Vorgaben für die nachgelagerte Nutzungsplanung zu formulieren.

Der Obwaldner Richtplan ist als dynamisches und entwicklungsfähiges Führungs- und Koordinationsinstrument konzipiert. Der kantonale Richtplan 2019 wird in der Regel im Jahresturnus angepasst. Weiterführende Informationen zu Richtplanänderungen sind weiter unten aufgeführt.

Der kantonale Richtplan 2019 setzt sich aus Richtplantext und -karte zusammen. Diese sind durch gegenseitige Verweise aufeinander abgestimmt. Darüber hinaus werden ergänzende Informationen zum kantonalen Richtplan 2019 in einem erläuternden Bericht zusammengefasst.

Damit der kantonale Richtplan 2019 seiner Funktion als Führungsinstrument gerecht werden kann, wird ein Monitoring und Controlling eingerichtet, mit dem die Zielerreichung der richtplanerischen Festlegungen periodisch überprüft wird und die Berichterstattung an die zuständigen Behörden erfolgen kann.

Der Richtplan 2019 wurde am 12. September 2019 vom Kantonsrat genehmigt. Die Genehmigung des Bundesrats erfolgte im Juni 2020 für die Teile "Raumentwicklungsstrategie" und "Siedlung" und im Juni 2021 für die Teile "Verkehr", "Natur und Landschaft", "Tourismus und Freizeit" sowie "Übrige Raumnutzungen". Die Genehmigungen des Bundesrats sind unter folgendem Link ersichtlich: Genehmigung Bundesrat

Allgemeine Informationen zur kantonalen Richtplanung finden sie unter folgendem Link: Broschüre Kantonaler Richtplan, Kantonsplanerkonferenz KPK

Richtplan

 

 

 

 

 

 

 

 

Kantonaler Richtplan 2019

Aktueller Richtplantext

Aktuelle Richtplankarte (WebGIS) / Aktuelle Richtplankarte (PDF)

 

Richtplanänderungen

Die Richtplanung ist ein rollender Prozess. Haben sich die Verhältnisse geändert, stellen sich neue Aufgaben oder ist eine insgesamt bessere Lösung möglich, muss der kantonale Richtplan 2019 überprüft und nötigenfalls angepasst werden.

Im Grundsatz erfolgt die gesamthafte Überprüfung alle zehn Jahre (Art. 9 Abs. 2 und 3 RPG). Der Kanton Obwalden überprüft und passt den kantonalen Richtplan 2019 jährlich an. Durch die laufenden Anpassungen wird der kantonale Richtplan 2019 aktuell gehalten und kann seine Funktion als Koordinationsinstrument erfüllen. Der Bundesrat genehmigt die Richtpläne und ihre Anpassungen (Art. 11 Abs. 1 RPG). Der Entwurf für eine Anpassung des Richtplans wird vor der Genehmigung öffentlich aufgelegt, damit sich die Bevölkerung frühzeitig einbringen kann (öffentliche Mitwirkung).

Anträge für Anpassungen des kantonalen Richtplans 2019 können jährlich bis am 1. September durch die zuständige Gemeinde oder die zuständige kantonale Fachstelle an das Amt für Raumentwicklung und Energie gerichtet werden.
Die Arbeitshilfe Anpassung kantonaler Richtplan 2019 zeigt das Verfahren einer Richtplananpassung im Kanton Obwalden auf und erläutert die zu erarbeitenden Unterlagen.  

Kleinere, rechtlich wenig bedeutsame Änderungen können mittels «Fortschreibung», ohne formelle Richtplananpassung, aktualisiert werden. Die Fortschreibungen werden vom Departemstvorsteher des Bau- und Raumentwicklungsdepartement (BRD) genehmigt und dem Bund zur Kenntnisnahme zugestellt. Als Fortschreibung gilt beispielsweise der Übertritt eines umgesetzten Vorhabens von der Festsetzung zur Ausgangslage. 

 

Öffentliche Mitwirkung:

Zur Zeit liegt keine Richtplananpassung öffentlich auf.

 

Laufende Anpassungen:

Thema Kapitel Richtplan Beschreibung
Baulandmobilisierung C 5 Im Rahmen der Genehmigung des kantonalen Richtplans 2019 wurde dem Kanton die Aufgabe erteilt, die Bestimmungen zur Mobilisierung der inneren Reserven zu präzisieren.
Bänklialp / Sprungschanzen
(Objekt F5.11)
F 5 Das Hotel Bänklialp soll saniert und erweitert werden. Im kantonalen Richtplan 2019 ist die Erweiterung als Zwischenergebnis aufgeführt. Für die Überführung in eine Festsetzung ist eine gesamthafte Planung über die Bänklialp und Umgebung erforderlich.
Abbaugebiet Oberwald
(Objekt G1.05)
G 1 Die Eigentümerschaft plant den Perimeter der Kiesentnahme zu erweitern. Im kantonalen Richtplan 2019 ist die Erweiterung als Zwischenergebnis aufgeführt. Für die Überführung in eine Festsetzung ist eine gesamthafte Planung erforderlich.
Erweiterung Recyclingzentrum Schliere
(Objekt G2.2.22)
G 2 Das Recyclingzentrum Schliere soll erweitert werden. Im kantonalen Richtplan 2019 ist die Erweiterung als Zwischenergebnis aufgeführt. Für die Überführung in eine Festsetzung ist eine gesamthafte Planung erforderlich und es muss nachgewiesen werden, dass alle massgebenden Rahmenbedingungen eingehalten werden können. 

 

Geplante Anpassungen:

Thema Kapitel Richtplan Beschreibung
Themen Natur und Landschaft, Landwirtschaft, Energie in der Raumentwicklungsstrategie B 5 / B 6 Im Rahmen der Genehmigung des kantonalen Richtplans 2019 wurde dem Kanton die Aufgabe erteilt, die Themen Natur und Landschaft sowie Landwirtschaft in den Kapiteln B 5 und B 6 zu stärken und das Thema Energie in diese Kapitel aufzunehmen.
Gesamtverkehrskonzept und Richtplanung D 1 / B Das Gesamtverkehrskonzept Obwalden soll in den kantonalen Richtplan 2019 überführt werden.
Fruchtfolgeflächen (FFF) Kompensationsmechanismus E 4 Im Rahmen der Genehmigung des kantonalen Richtplans 2019 wurde dem Kanton die Aufgabe erteilt, einen Kompensationsmechanismus für die FFF einzuführen.
Camping Eienwäldli
(Objekt F6.02)
F 6 Der bestehende Campingplatz soll erweitert werden. Im kantonalen Richtplan 2019 ist die Erweiterung als Zwischenergebnis aufgeführt. Für die Überführung in eine Festsetzung ist eine gesamthafte Planung erforderlich.
Deponiekonzept / Deponieplanung G 2 Das kantonale Deponiekonzept befindet sich in der Überarbeitung und soll anschliessend in den kantonalen Richtplan 2019 überführt werden.
Eignungsgebiete für Wind-, Wasser- und Solarenergie G 5 / B 5 / B 6 Im Rahmen der Genehmigung des kantonalen Richtplans 2019 wurde dem Kanton die Aufgabe erteilt, zügig eine Planung der Windenergienutzung vorzunehmen und spätestens ab 2024 eine Planung der Wasserenergienutzung anzugehen. Aktuell werden dazu die fachlichen Grundlagen erarbeitet. Dabei soll des Potential der Solarenergie ebenfalls untersucht werden.
Netzprojekt Swissgrid: Innertkirchen - Mettlen (380kV-Leitung) G 2 (G 5) Der 61 Kilometer lange Leitungsabschnitt zwischen Innertkirchen (BE) und Mettlen (LU) wird erneuert und von 220 auf 380 Kilovolt verstärkt. Swissgrid prüft gerade verschiedene Planungsgebiete und aus Sicht von Swissgrid schneidet das Planungsgebiet Glaubenberg am besten ab. Hier würde es einen Stollen von Stalden ins Entlebuch geben, mit ca. 200'000 m3 Ausbruchmaterial. Voraussichtlich im Herbst 2023 setzt der Bundesrat das definitive Planungsgebiet fest. Danach ist ein Richtplaneintrag und eine kantonale Nutzungsplanung notwendig. Weitere Informationen zum Netzprojekt Innertkirchen – Mettlen finden Sie hier.

 

Abgeschlossene Anpassungen:

Thema Kapitel Richtplan Beschreibung Genehmigung Kantonsrat Genehmigung Bundesrat
Bergstation Klein Titlis und Umgebung
(Objekt F2.21)
F 2 Das Objekt ist als Festsetzung im kantonalen Richtplan 2019 verankert und schafft so die Voraussetzung für die Realisierung des Vorhabens «Titlis 3020». Das Vorhaben beinhaltet den Ersatzneubau der Bergstation Klein Titlis, die Aufwertung des bestehenden Stollens, die Umnutzung des Kommunikationsturms zu einem Restaurant sowie eine neue Seilbahn zwischen Stand und Klein Titlis. 22. Oktober 2020 21. September 2021
Arbeitszonenbewirtschaftung B 2.5, C 4, C 5.2 Im Rahmen der Genehmigung des kantonalen Richtplans 2019 wurde dem Kanton die Aufgabe erteilt, eine Arbeitszonenbewirtschaftung einzuführen. Im kantonalen Richtplan 2019 wurden Vorgaben für die Dimensionierung der Arbeitszonen und Voraussetzungen für die Schaffung neuer Arbeitszonen aufgenommen. 27. Oktober 2022 noch ausstehend

 

Laufende Fortschreibungen: 

Thema Kapitel Richtplan Beschreibung
Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende C 8 Gemäss Handlungsanweisung C8-1 soll der Kanton zusammen mit den Gemeinden des Sarneraatals eine Standortevaluation für einen möglichen Standort für einen Durchgangsplatz mit mind. 10 Stellplätzen durchführen. Im kantonalen Richtplan 2019 ist die Evaluation als Vororientierung aufgeführt. Für die Überführung in ein Zwischenergebnis resp. eine Festsetzung ist eine gesamthafte Planung erforderlich.
Organisationsentwicklung BRD alle Seit 01. Januar 2023 ist das Bau- und Raumentwicklungsdepartement BRD anders organisiert und umfasst neu vier statt drei Ämter (Hochbauamt, Tiefbauamt, Amt für Wald und Landschaft, Amt für Raumentwicklung und Energie). Die Zuständigkeiten im Richtplantext müssen überprüft und entsprechend angepasst werden.

 

Abgeschlossene Fortschreibungen:

Thema Kapitel Richtplan Beschreibung / Inhalt Genehmigt vom Departementsvorsteher des BRD am
Objekte im Verkehr (MIV) D 2 Verschiedene Ortsdurchfahrtssanierungen (z.B. Sachseln, Giswil und Lungern) wurden aus dem Kantonalen Richtplan 2019 entlassen. Mittels baulicher und betrieblicher Massnahmen (z.B. Tempo 30) wird u.a. versucht, den Lärm zu verringern, die Sicherheit des Langsamverkehrs zu erhöhen sowie den Durchfahrtswiderstand in den Ortszentren zu erhöhen und den Verkehr auf die Nationalstrasse A8 zu verlagern. Die Objekte D2.3.03 bis D2.3.06 und D2.4.02 bis D2.4.07 wurden aus dem Kantonalen Richtplan 2019 gelöscht. 02. August 2022
Militärische Bauten und Anlagen G 8 Die Bauten und Anlagen auf dem Glaubenberg und Zeughausareal verbleiben im Bestand der Armee.   02. August 2022
Campingplätze und Siedlungsgebiet C 1 Im Rahmen der Genehmigung des kantonalen Richtplans 2019 wurde dem Kanton die Aufgabe erteilt, die Flächen A16, Ke11, Sc4, Sa12 und Sa13 (bestehende Campingplätze) betreffend den Zonen- und Campingreglementen der Gemeinden zu untersuchen, inwiefern sie bauzonenähnliche Bauten zulassen. Der Kanton hat im Rahmen einer Fortschreibung die Fläche Ke11 in der Richtplankarte dem Siedlungsgebiet zugewiesen (2,1 ha), da dort bauzonenähnliche Bauten vorkommen. Der Kanton hat die Gemeinden Sachseln und Alpnach aufgefordert, im Rahmen der anstehenden Gesamtrevision der Nutzungsplanung die Bestimmungen der Campingzonen zu aktualisieren und betreffend bauzonenähnliche Bauten zu präzisieren (inkl. Abstimmung mit den Bestimmungen des Campinggesetzes).  24. November 2022
Pferdesportanlage Kägiswil
(Objekt Nr. G10.01)
G 10 Das Objekt hat neu den Koordinationsstand "Zwischenergebnis". Die Gemeinde plant für die Überführung in eine Festsetzung ein entsprechendes Betriebskonzept zu erarbeiten. 24. November 2022
Pferdesportanlage Alpnach
(Objekt Nr. G10.02)
G 10 Das Objekt wurde gelöscht. 24. November 2022
Pferdesportanlage Kerns
(neu Objekt Nr. G10.02)
G 10 Diese Anlage besteht bereits seit vielen Jahren. Das Objekt wurde mit Koordinationsstand "Ausgangslage" in den kantonalen Richtplan 2019 aufgenommen. 24. November 2022

 

Chronik kantonaler Richtplan

Kantonaler Richtplan 2019 Stand Genehmigung Bundesrat (24. Juni 2020 / 18. Juni 2021):

Richtplantext

Richtplankarte

 

Kantonaler Richtplan 2019 Stand Genehmigung Kantonsrat (12. September 2019):

Richtplantext

Richtplankarte

 

Kantonaler Richtplan 2019 Erläuterungsbericht (12. August 2019):

Erläuterungsbericht

 

Kantonale Richtplanung 2006 - 2020

Richtplantext

Richtplankarte

Zugehörige Objekte